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Chirurgische und anästhesiologische Praxis der Emma Klinik erhalten Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung

„Das Zertifikat für die chirurgische und anästhesiologische Praxis der Emma Klinik stellt deshalb aus unserer Sicht eine besondere Anerkennung der Qualität und Nachhaltigkeit unserer Arbeit dar“, betonte Dr. Robert Porcher, Ärztlicher Direktor der Emma Klinik bei der Präsentation des Qualitätssiegels für den Vertrag „Ambulantes Operieren“.

Das Qualitätssiegel ist zwei Jahre gültig, danach erfolgt eine neue Prüfung. Ausgezeichnet wurde der IV-Vertrag der chirurgischen und anästhesiologischen Praxis der Emma Klinik mit dem BKK Landesverband Hessen und medicalnetworks. Im Rahmen dieses Vertrages wurden in der Emma Klinik bereits rund 800 Patienten behandelt. Der geprüfte IV-Vertrag hat das vom TÜV-Rheinland zertifizierte Prüf- und Vergabeverfahren zur Erlangung und Führung des DGIV-Qualitätssiegels mit gutem Erfolg bestanden.

Im Rahmen des Prüfverfahrens wurde der Vertrag insbesondere daraufhin überprüft, ob die Versorgung der Versicherten qualitätsgesichert, wirksam, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Als besonders positiv bewerteten die Prüfer, dass in dem Vertrag zahlreiche, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende, Qualitätsanforderungen festgelegt werden und eine kontinuierliche Qualitätsdokumentation und Evaluation der Patientenzufriedenheit durchgeführt wird.

Der Vertrag „Ambulantes Operieren“ wird von den Prüfern als ein nachhaltiges und zukunftsweisendes IV-Projekt bewertet, das zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgungsqualität für die von dem Vertrag umfassten Indikationen führt.

Patienten können durch die eng verzahnte Behandlung und Nachbehandlung sowie die Kooperation der unterschiedlichen Leistungserbringer im Rahmen von IV-Projekten von einer deutlich kürzeren Verweildauer im Krankenhaus profitieren. Patienten sind darüber hinaus meist schneller wieder berufsfähig und profitieren zusätzlich von verringerten Zuzahlungen.

Eine Kostenersparnis ergibt sich durch den IV-Vertag auch für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten. Die Zufriedenheit der Patienten mit dem IV-Modell spiegelt sich auch in den Ergebnissen der regelhaften Patientenbefragungen hier am Beispiel der Taunus BKK wider: So würden sich 97 Prozent der Patienten, die im Rahmen des IV-Vertrags behandelt wurden, wieder nach einem IV-Modell operieren lassen. 77 Prozent der Patienten bewerten den Eingriff rückblickend insgesamt mit sehr gut, weitere 20 Prozent mit gut. „Diese Zahlen sprechen für sich“, sagte Volker Heuzeroth von der Taunus BKK. Aus Sicht der Krankenkasse ergeben sich damit aus dem Vertrag Vorteile für alle Beteiligten. „Es profitieren nicht nur die behandelten Patienten, sondern auch die Leistungserbringer und die Versicherung“, so Heuzeroth abschließend.